Rechtsanwälte

Taubmann & Greißinger PartG mbB

Erbrecht


Gemeinsam geerbt. Was nun?

Antworten auf häufige Fragen zur Erbengemeinschaft
Erben mehrere Personen gemeinsam sprechen Juristen von der sog. Erbengemeinschaft. Diese entsteht von Gesetzes wegen, wenn der Erbe mehrere Personen, z.B. die Kinder und den Ehegatten, hinterlässt oder der Verstorbene im Testament mehrere Personen als Erben (sog. Miterben) benannt hat. Miterbe wird dagegen nicht, wem im Testament nur ein Vermächtnis zugedacht worden ist. Mit einem Vermächtnis wird einer Person ein bestimmter Gegenstand (z.B. Geldbetrag) aus dem Nachlass zugewendet. Der Empfänger des Vermächtnisses kann ...mehr >

Der Pflichtteil

Welche Rechte bestehen und wie sie durchgesetzt werden können

Den Pflichtteil erhalten Kinder und Ehegatten sowie in bestimmten Fällen Eltern und Enkel, die vom Verstorbenen nicht bedacht worden sind. Selbst einer unter mehreren Erben kann den Pflichtteil verlangen, wenn ihm weniger als die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils im Testament zugedacht worden ist. Der Miterbe soll also wenigstens seinen Pflichtteil bekommen. ...mehr>

 

Pflichtteil und Schenkungen

Wie Schenkungen den Pflichtteil erhöhen können
Kinder, Ehegatten und in bestimmten Fällen auch Enkelkinder oder Eltern haben Anspruch auf den Pflichtteil, wenn sie der Verstorbene im Testament nicht oder nicht ausreichend bedacht hat. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Das heißt, der Berechtigte kann vom Erben die Hälfte desjenigen Erbteils verlangen, der ihm zustünde, wenn kein Testament vorläge und die gesetzliche Erbfolge ...mehr>