Rechtsanwälte

Taubmann & Greißinger PartG mbB

Arbeitsrecht

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Betriebsräte.

  • Kündigungsschutz
  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag
  • Beteiligung des Betriebsrats/Personalrats
  • Abfindung
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Urlaub
  • Befristete Arbeitsverhältnisse
  • Corona am Arbeitsplatz
  • usw.
Bei uns in Sulzbach-Rosenberg bekommen Sie rechtliche Hilfe bei Kündigungen


Urlaub verjährt nur, wenn der Arbeitgeber darauf hinweist - BAG 9 AZR 266/20

Das BAG hat entschieden, dass Urlaubsansprüche nur verjähren, wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigten vorher darauf hingewiesen hat, dass ihnen Urlaub zusteht, der bei einer fehlenden Inanspruchnahme verfällt. Fehlt es an dem Hinweis, können auch Urlaubsansprüche aus früheren Jahren geltend gemacht werden. Auf die regelmäßige dreijährige Verjährung dürfen sich Arbeitgeber nicht berufen.

Arbeitgeber sind verpflichtet Arbeitszeiten zu erfassen - BAG 1 ABR 22/21

Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu erfassen und aufzuzeichnen. Bislang galt das nur für Mehrarbeit und Überstunden. Der Arbeitgeber muss ein System zur Verfügung stellen, das die tägliche Arbeitszeit überprüfbar macht und dieses auch verwenden. Es muss die Kontrolle der zuständigen Behörden hinsichtlich der Einhaltung der Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes gewährleistet sein. Eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung besteht nicht.

Zeugnis – Kein Anspruch auf besonderen Dank oder Wünsche- BAG- 9 AZR 227/11

Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber nicht verlangen, dass ins Arbeitszeugnis eine bestimmte Dankesformel auf-genommen wird, z.B. „Wir bedanken uns für die langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine private und berufliche Zukunft alles Gute.“ Das Bundesarbeitsgericht sieht jedoch durchaus die Gefahr, dass mit einer Dankesformel ein ansonsten gutes Zeugnis relativiert werden kann. Deshalb kann der Arbeitnehmer allenfalls verlangen, dass er ein Zeugnis ganz ohne eine solche Dankesformel erhält.