Andreas Taubmann
Andreas Taubmann ist seit Januar 2009 als Rechtsanwalt zugelassen.
Er studierte an der Universität Bayreuth. Das Referendariat absolvierte er in Bayreuth, Speyer und Prag. Er schloss das Zweite Juristische Staatsexamen mit dem Großen Prädikat ab.
Andreas Taubmann begann seine Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei in Nürnberg, wo er schwerpunktmäßig im Bereich Wirtschaftsrecht tätig war.
Er ist Partner in der Kanzlei Rechtsanwälte Taubmann & Greißinger PartG mbB.
Rechtsanwalt, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth),
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im:
- Wirtschaftsrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Vertragsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Kapitalanlagerecht
- Erbrecht
Andreas Taubmann ist zudem:
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)
- Mitglied im UBF e.V. Unternehmer- und Beraterforum Handels- und Gesellschaftsrecht
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- 2. Vorsitzender des örtlichen Haus- und Grundbesitzervereins und hält Vorträge im Miet- und WEG-Recht
- Fremdsprachen: Englisch