Rechtsanwälte

Taubmann & Greißinger PartG mbB

Unfallschadenregulierung

Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und schalten Sie zur Unfallregulierung einen Rechtsanwalt ein. Überlassen Sie die Regulierung nicht alleine der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die Kfz-Haftpflichtversicherer verstärkt eine sog. Schadenssteuerung betreiben, um die Kosten zu senken. So wird versucht durch frühzeitiges Anschreiben oder Anrufen der Geschädigten, diese in Partnerwerkstätten der Versicherungen zu lotsen, die zu deutlich geringeren Stundenverrechnungsätzen arbeiten. Diese wickeln dann den Schaden mit der Versicherung ab. Unter allen Umständen soll die Einschaltung eines Rechtsanwaltes vermieden werden. Dies führt dazu, dass der Geschädigte von vielen Schadenspositionen keine Kenntnis erhält und daher auch nicht erstattet bekommt, 

oder wussten Sie, dass

  • Ihnen eine Kostenpauschale von 25-30 EUR zusteht, 
  • Sie statt eines Mietwagens auch Nutzungsausfall in Geld beanspruchen können,

 bei bestimmten Reparaturschäden Wertminderungsansprüche bestehen,

bei Personenschäden

  • die Fahrtkosten zu Arzt und Physiotherapie erstattet werden,
  •  bei bestimmten Verletzungsfolgen Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens besteht?

Die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes lohnt sich also. Die Rechtsanwaltskosten muss übrigens die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung erstatten.
Die Kanzlei Rechtsanwälte Taubmann & Greißinger PartG mbB ist in allen Bereichen der Unfallschadenregulierung (Sachschaden und Personenschaden) tätig. Wir würden uns freuen, wenn wir Ihnen weiterhelfen können.

Sabine Taubmann-Trösch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht


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